§ 1 Geltungsbereich

Angebote und Leistungen von SF-Photolife erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es ist nicht notwendig, dass SF-Photolife dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Zustimmung des Auftrages. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können jederzeit auf der Internetseite eingesehen werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

§ 2 Vertragsschluss

Verträge zwischen SF-Photolife und dem Auftraggeber kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die auch per Email erfolgen und bestätigt werden kann. Aus dieser ergibt sich auch der Leistungsumfang, den SF-Photolife zu erbringen hat. Dies basiert auf einem ausführlichen Gespräch und einer Leistungsbeschreibung, die der Auftraggeber vor der Auftragsbestätigung SF-Photolife zur Verfügung stellt. Bei den im Werbe- oder Onlineauftritt genannten Preisen, handelt es sich um unverbindliche Angebote – verbindliche Preisangaben werden erst in Einzelgesprächen mit dem Auftraggeber nach der Bedarfsermittlung gemacht. SF-Photolife bestimmt den Einsatz der Mitarbeiter nach Verfügbarkeit und behält sich das Recht vor eventuell notwendigen Austausch vorzunehmen.

 

§ 3 Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsweise:

Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Rechnung zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das von SF-Photolife angegebene Konto im Inland. Alle Preisangaben sind endgültig.

 

 

§ 4 Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so sind folgende Entschädigungen fällig:

4 Wochen – 1 Tag vor dem ersten Fototermin: 30% des Gesamtbetrages.

Am Fototermin: 50% des Gesamtbetrages.

 

§ 5 Gewährleistung

Ist das Produkt, z.B. der USB Stick schadhaft, verpflichtet sich SF-Photolife zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an SF-Photolife zurücksendet.

 

§ 6 Haftungsbeschränkungen

SF-Photolife liefert die Bilder dem Auftraggeber online als Bildarchiv aus. SF-Photolife haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. SF-Photolife haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet SF-Photolife nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist die Haftung seitens SF-Photolife auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Schadensersatz leistet SF-Photolife nur in Höhe der getätigten Anzahlung, da bei nicht Erfüllung durch höhere Gewalt kein Einfluss von SF-Photolife genommen werden kann.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt und Übergang der Rechte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum von SF-Photolife. Erst nach vollständiger Bezahlung gehen alle Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Dem fertigen Fotowerk wird an geeigneter Stelle als Urheberhinweis das Logo von SF-Photolife hinzugefügt.  Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien für eigene Zwecke herstellen und ein Copyright-Vermerk von SF-Photolife auf dem Datenträger sichtbar ist. Änderungen an dem fertigen Fotowerk bedürfen der schriftlichen Freigabe von SF-Photolife.

 

§ 8 Lieferzeiten

Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

 

§ 9 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von SF-Photolife nicht bestritten.

 

§ 10 Rücktrittsvorbehalt

Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich SF-Photolife das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.

 

§ 11 Dienstleistungsauftrag

Sofern der Auftraggeber SF-Photolife ein Fotoshooting beauftragt, arbeitet SF-Photolife ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung von fotografischen Dokumenten, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. SF-Photolife fotografiert das Ereignis für den Auftraggeber und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für den Auftraggeber die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein fotografisches Dokument erstellt wird, sowie alle Nutzungsrechte vorab einzuholen, dass SF-Photolife die vertragliche Leistung ausführen kann. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Fotoshooting fotografiert werden könnten.

 

§ 12 Nutzung des Materiales

SF-Photolife behält sich vor, alle Materialien zu Präsentationszwecken und Eigenvermarkung zu verwenden. Es sei denn es wurden Änderungen diesbezüglich vorabvereinbart

 

§ 13 Urheberrecht, Rechte Dritter

Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Films ausschließlich verantwortlich. Soweit SF-Photolife wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber SF-Photolife von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist SF-Photolife nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. SF-Photolife haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an SF-Photolife gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.

 

§ 14 Produktabnahme

Im Rahmen der Abnahme/Übergabe des Fotowerks werden eventuelle Korrekturen des Auftraggebers protokolliert und zeitnah umgesetzt. Die erste Korrekturschleife ist kostenfrei, sofern sie nicht durch den Auftraggeber verschuldet wurde und grundlegende konzeptionelle Änderungen vorgenommen werden. Kostenpflichtige Änderungen werden nach dem aktuellen Stundensatz abgerechnet. Nach erfolgter Abnahme seitens des Auftraggebers, darf SF-Photolife das fertige Werk zu eigenen Werbezwecken (z.B. Internetseiten, Flyern) nutzen. Dieser Bestimmung kann vor der Auftragserteilung widersprochen werden. Nach Abnahme gilt das Projekt als abgeschlossen und mit der Übergabe des Werkes, werden auch Fotos nicht weiter archiviert. Die über den Auftraggeber gesammelten Daten werden nur für eigene Zwecke zur Fertigstellung des Werkes verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

§ 15 Datenschutz

Wenn Sie mit SF-Photolife in Kontakt treten verarbeiten und nutzt SF-Photolife nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für die Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung des Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn SF-Photolife ist aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht unentgeltlich den Datenbestand zu seiner Person einzusehen. Ferner hat der Auftraggeber das Recht SF-Photolife zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.

 

§ 17 Recht, Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht. München II ist Gerichtsstand

Stand: 01.01.2022

Simon Friederich

Bergfriedstraße 10

83607 Holzkirchen

 

 

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